Informationen zu den Lizenzen

Allgemeine Voraussetzungen für das Angelfischen in Oberösterreich
  • Gesetzliches Mindestalter:
    In der Traun in Lambach betreffend Revier 2 und 3 ist ab 2017 eine Lizenz für unter 12 jährige erhältlich. Voraussetzung ist, dass die Fischerei unter Aufsicht einer Person, welche im Besitz einer amtlichen Fischerkarte ist, ausgeübt wird.
  • Oberösterreichische Fischerkarte:
    In Oberösterreich werden alle gültigen amtlichen Fischereilegitimationen anerkannt. Sollte man nicht im Besitz einer solchen Legitimation sein, so kann man eine Fischergastkarte erwerben.
  • Fischerkurs

    Termine in Oberösterreich sind auf der Homepage des oberösterreichischen Landesfischereiverbandes, www.lfvooe.at, unter Unterweisungen zu finden.

    Die bestandene Fischerprüfung ist die Vorraussetzung zum Erwerb der oberösterreichischen Fischerkarte. Am Tag der Prüfung muss das 12. Lebensjahr vollendet sein. Bei der Anmeldung ist die Kursgebühr von € 125;- zu bezahlen.
    • Diese Unterweisungen erstrecken sich über 2-3 Tage.
    • Jeder Teilnehmer erhält den so genannten Leitfaden, der als Lehr- und Lernbehelf
    • und vor allem als Nachschlagwerk gedacht ist.
    • Die Unterweisung wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen.
    • Zur Prüfung sind 27 Fragen vorgesehen und mind. 17 müssen richtig beantwortet werden.
    • Bei 9 – 16 richtigen Antworten gibt es eine mündliche Nachprüfung.
    • Bei weniger als 9 richtigen Antworten wurde die Fischerprüfung nicht bestanden.